Blogbeitrag: Artikel 13 des EU-Leistungsschutzrechts
Das Politiker so ihre Probleme mit der lieben Technik haben, haben wir ja schon häufiger in den Medien verfolgen dürfen. Stichwort: "Neuland". Wir haben seit einigen Jahren, in Deutschland, dass Leistungsschutzrecht mehr oder weniger erfolgreich, in Anwendung. Dieses Gesetz soll Künstlern und Verlegern eine finanzielle Grundlage sichern, in dem es Suchmaschinen eine Aufbereitung der fremden Daten in eigene Schemata verbietet. Naja Google wäre nicht Google, wenn es nicht dafür ein Rezept gehabt hätte. Folglich sind die weiteren Anpassungen, nur ein Versuch sich endlich an Google und Co. zu hängen.

Moin Christian, ich habe von denen eine neue Riemenscheibe bekommen, weil ich das so angefragt hatte. Nach einem kurzen Gespräch…