Ionisierende Strahlung kann Mensch und Umwelt schädigen. Deren Schutz dienen die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes und der sie konkretisierenden Strahlenschutzverordnung, die die Vorgaben der europäischen Strahlenschutz-Richtlinie 2013/59/Euratom umsetzen. Die Regelungen sorgen für einen wirksamen, dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepassten Strahlenschutz.
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