Wer ein Telefon oder Computer hat, kennt den ein oder anderen Fall. Man bekommt merkwürdige Mails in denen sich unbekannte Freunde melden, Fremde unbedingt deine Hilfe brauchen oder wilde Hacker einem erzählen dass sie einen beim Ejakulieren erwischt haben. Wilde SMS von Paketlieferdiensten oder eine plötzliche Kontosperrung. Vielleicht sind es auch nur Computer die einem erzählen man habe gewonnen. Die Liste möglichen Konstellationen ist lang und erweitert sich ständig. Aber woher kommen solche Anrufe und warum wurde gerade ich ausgewählt? Diese Frage stellen sich viele und selten reagiert man entschieden genug dem Treiben ein Ende zu setzen. Viele wissen überhaupt nicht, dass gewisse Meldungen und Anrufe gegen geltendes Recht verstoßen bzw. an wen sie sich überhaupt wenden müssen. In diesem Beitrag beleuchte ich mal einige dieser Terrorzellen und was man dagegen tun kann.
Telefonterror
Das Telekommunikationsgesetz sieht im $ 67 Befugnisse der Bundesnetzagentur vor, Betreiber zu verpflichten entsprechende Informationen mit der Bundesnetzagentur zu teilen, wenn eine Beschwerde vorliegt oder ein Verdacht vorliegt das Pflichten verletzt wurden. Unter anderem kann die Bundesnetzagentur eine Preisansagepflicht für bestimmte internationale Vorwahlen festlegen. Es kann daher von Vorteil sein, wenn man die Bundesnetzagentur benachrichtigt und sie in den Vorfall einbindet. Auf Basis dieser Beschwerden werden dann weitere Schritte bei der Bundesnetzagentur eingeleitet. Im nachfolgenden Text gehe ich mal auf einige beschwerdewürdige Fälle ein.
Der Ping
In der Regel rufen bei solchen Formen der Abzocke kostenpflichtige oder ausländische Rufnummer an. Die Masche dahinter ist ein 1-2 maliges anklingeln verknüpft mit der Hoffnung, man rufe die unbekannte Rufnummer zurück. Für uns Computerheinis ist mit dem Begriff Ping schon alles gesagt. Der Laie versteht in der Regel nur Bahnhof. Ein Ping ist eine Anfrage eines Netzwerkgerätes an ein anderes Netzwerkgerät, welches beim Empfang eine Antwort zurückschickt. Sozusagen das menschliche Pendant zu: Kannst Du mich hören <-> Ich höre Dich
Wollt ihr eine Meldung abgeben oder eine Liste der verdächtigen Vorwahlen abrufen? Aus Erfahrung ist die Bundesnetzagentur nicht ganz so Linktreu. Von daher kann es durchaus sein, dass der Link auf die Liste nicht mehr funktioniert. Weitere Informationen zum Ping bzw. Lock-Anruf findet ihr auf dieser Seite der Bundesnetzagentur.
Die Bandansage
Man bekommt einen Anruf und eine Computerstimme offeriert einem: Sie haben gewonnen! Natürlich können auch andere Ansagen wie z.B. Spendenaufrufe oder andere fadenscheinige Geschichten auftauchen. Versucht man sie auf eine kostenpflichtige Rufnummer (0900er Rufnummern bzw. Auslandsrufnummern) aufmerksam zu machen oder fordert die Übergabe von persönlichen Daten ein, sollte man das “Gespräch” beenden. Natürlich kann es verlockend sein, einen Gewinn einzustreichen und darauf zielen diese Bandansagen ab. Der einzige der in diesem Fall einen Gewinn einstreicht ist der Betreiber des Dienstes. Auch hier gibt es von der Bundesnetzagentur eine Seite, wo sie sich informieren und eine Beschwerde einreichen können.
Der Lost-Call
Sie erreicht ein Anruf und niemand meldet sich? Der Anruf findet zu “unchristlichen” (vor 8:00 bzw. nach 20:00) Zeiten statt? In der Regel sind das Dialer von Call-Centern die ihre Ressourcen voll ausschöpfen wollen. Jedes Unternehmen hat eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern und die müssen mit Arbeit versorgt werden. Also wird eine ganze Batterie von Rufnummern angerufen und den entsprechenden Mitarbeitern zugewiesen. Sind Sie einer der Angerufenen die keinen Mitarbeiter zugewiesen bekommen haben, landet ihr Gespräch im Nirwana. Tritt dieser Fall häufiger (mehr als drei mal am Tag) auf, kann man auch hier eine Beschwerde einreichen.
Der Cold-Call
Cold-Calls bzw. Werbeanrufe ohne Einwilligung sind in Deutschland verboten. Privatpersonen sollen so vor Initiativ-Anrufen geschützt werden. Ein Unternehmen welches diese Praxis durchführt, kann mit empfindlichen Strafen von bis zu 300.000 € belegt werden. Diese Anrufe gelten als unseriöse Geschäftspraktik und werden vom Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb untersagt. Nicht nur evtl. Neukunden können durch diese Anrufe belästigt werden. Auch Bestandkunden werden auf Rabatte und andere Vorteile hingewiesen, um sie länger an ein Unternehmen zu binden. Haben Sie diesem Vorgehen nicht zugestimmt, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur unter folgender Seite beschweren. Achten Sie bei einem Vertragsabschluss unbedingt auf eventuelle Klauseln, welche dem betreffenden Unternehmen erlaubt Sie zum Zwecke der Werbung anzurufen.
Hinweis: Auch bei Spam per Faxen oder Mail kann man tätig werden, wenn entsprechende Informationen der Quelle vorhanden sind!
Computerterror
Auch auf dem Computer können häufig nervige Botschaften auftauchen und auch hier ist unter Umständen die Bundesnetzagentur zuständig. Die nervigste Form ist, aus meiner Sicht, die Spamflut per Mail aber auch Pop-ups in Browsern können Benutzer entsprechend verunsichern. Wird Ihnen eine Rufnummer angezeigt haben Sie schon mal einen guten Angriffspunkt für die Bundesnetzagentur. Es ist also immer von Vorteil, wenn man ein paar Screenshots oder ähnliches von einem merkwürdigen Vorfall macht. Eine Übersicht der möglichen Beschwerdefälle kann man auf dieser Seite einsehen.
Tipp: Wer bequem Screenshots machen will, kann ja mal Greenshoot ausprobieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen etwas weiter Helfen und wünsche einen erfolgreichen Kampf gegen diese Terrorzellen. Falls Ihr weitere Informationen habt, kommentiert diesen Beitrag. Ich würde mich freuen!